Herzogsägmühler Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Vertragsbedingungen, Allgemeines
1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.2 Sämtliche Vereinbarungen, Abreden, Zusicherungen, nachträgliche Vertragsänderungen etc. bedürfen der Textform.

2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Kunde ist an seine von uns noch nicht angenommene Bestellung 4 Wochen ab Absendung gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Handelsvertreter getätigte Abschlüsse. Als Annahme gilt – anstelle der schriftlichen Bestätigung – auch die Lieferung der bestellten Ware. Lehnen wir die Annahme nicht binnen 4 Wochen nach Bestellungseingang ab, so gilt die Bestellung als durch uns angenommen.

3. Preise und Preiserhöhungen 3.1 Alle Preise verstehen sich ab 86971 Peiting einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Die Kosten für Verpackung und Versand ab unserem Sitz trägt der Kunde; dies gilt, wenn der Kunde Verbraucher ist, aber nur, wenn sie ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes nicht übersteigen.
3.2 Unsere Preise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Sind über 4 Monate hinausgehende Lieferfristen vereinbart, behalten wir uns für den Fall einer bei Vertragsschluss nicht bekannten oder vorhersehbaren nachträglicher Änderung der bei Vertragsschluss zugrundeliegenden Verhältnisse (Kostensteigerungen bei Lieferanten, Zulieferern, Versorgungsunternehmen) vor, die Verkaufspreise in angemessenem Verhältnis zu erhöhen.

4. Lieferfristen
4.1 Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigen. Die unverbindliche Lieferfrist beträgt 4 Wochen ab Vertragsschluss.
4.2 Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen von uns oder unseren Lieferanten, Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitskräftemangel infolge Krankheit und Unfällen verlängern die Lieferfristen angemessen. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Falle nicht.
4.3 Bei Überschreitung der verbindlich bestätigten oder vorstehenden unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde uns zur Leistung eine angemessene Nachfrist setzen, die in keinem Fall 2 Wochen unterschreiten darf.

5. Versand und Gefahrübergang
5.1 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs geht erst mit Übergabe bzw. Eingang der Ware auf den bzw. beim Kunden über. Ist der Kunde hingegen Unternehmer, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bei vereinbarter Abholung bei uns mit Übergabe der Ware auf den Kunden, im Falle des vereinbarten Versands der Ware mit Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Firma / Person über.
5.2 Verzögert sich die Abholung oder Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Abholungs- oder Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
5.4 Die Ware kann auf Wunsch des Kunden gegen Beschädigung und Verlust versichert werden; die Kosten der Versicherung trägt der Kunde.

6. Gewährleistung, Mängelanzeige, Haftung
6.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware bzw. Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf natürliche Abnutzung und Verschleiß und nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel seitens des Kunden oder Dritten entstehen.
6.3 Nur wenn der Kunde Unternehmer ist: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware oder Leistung unverzüglich nach deren Erhalt auf offensichtliche Sach- oder Rechtsmängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Ware oder Leistung in Textform anzuzeigen; es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben. Schadenersatzansprüche für offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn die Mangelanzeige nicht fristgerecht erfolgt.
6.4 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen sowie die Haftungsbeschränkung unter Ziff. 6.3 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller anderen uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
7.2 Verpfändung oder Sicherungsübereignung ohne unsere schriftliche Zustimmung sind unzulässig. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsablauf berechtigt.
7.3 Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag unentgeltlich und ohne Verpflichtung für uns, dass wir Hersteller gemäß § 950 BGB sind. Der Kunde überträgt schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung an uns. Die aus der Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen gelten als Vorbehaltsware. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns abgetreten, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.
7.4 Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware weist der Kunde auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich. Widrigenfalls ist der Kunde uns zum Schadenersatz verpflichtet.

8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Lieferung fällig. Die Rechnung ist entweder innerhalb des auf der Rechnung stehenden Zahlungsziels oder spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen. Nach Ablauf des Zahlungsziels bzw. der Frist von 14 Tagen gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
8.2 Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.3 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach Maßgabe des § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen oder weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
8.4 Verstößt der Kunde gegen eine Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis oder werden Tatsachen bekannt, die ernsthafte Zweifel seiner Kreditwürdigkeit begründen und/oder bei der objektiven Verschlechterung seiner Vermögenslage, wird die gesamte Restschuld fällig. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Fall nur verpflichtet, wenn der Kunde Zahlung Zug um Zug gegen diese Lieferung anbietet. Ansonsten sind wir in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz, Streitbeilegung, Salvatorische Klausel
9.1 Erfüllungsort ist 86971 Peiting.
9.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl das Amtsgericht Weilheim oder Landgericht München II als Gerichtsstand vereinbart. Gleiches gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden unbekannt ist und für Klagen im Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozess.
9.3 Soweit Sie uns persönliche Daten übermitteln, werden wir diese ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfragen oder zur Abwicklung der bestehenden Verträge nach Maßgabe der EU-Datenschatzverordnung sowie der DSG-EKD verwenden und an Dritte nur weitergeben, soweit zum Zwecke der Vertragsabwicklung (z.B. Lieferanten/Spediteure) erforderlich.
9.4 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS). Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke haben, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke wird eine angemessene Regelung darüber vereinbart, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Stand: 07.01.2020